Der Elternrat setzt sich aus jeweils 1 - 2 Eltern-Delegierten pro Schulklasse zusammen. Die Delegierten werden zu Beginn
eines Klassenzuges von den Klasseneltern aus den eigenen Reihen gewählt.
Der Elternrat nimmt die im Volksschulgesetz von 2005 vorgesehene Elternmitwirkung wahr.
Der Elternrat hat den Zweck, die partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Schule und Eltern im Rahmen seiner Kompetenzen (siehe
Reglement Art. 3.1 und Art. 4) zu fördern. Die gemeinsame Verantwortung für die Jugendlichen soll vermehrt wahrgenommen werden.
Der Elternrat engagiert sich in verschiedenen Projekten, organisiert eigene Anlässe und koordiniert die Elternmithilfe bei
Schulveranstaltungen.
Der Elternrat verfolgt die Schulpolitik aufmerksam und bietet sich als Plattform für Schulhaus übergreifende Anliegen an.